POL-GG: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

02.12.2015 – 09:14

65451 Kelsterbach (ots) – Am Freitag, den 27.11.2015, 23:00 Uhr parkte ein Verkehrsteilnehmer seinen Pkw in der Rüsselsheimer Str. 25, Kelsterbach am dortigen rechten Fahrbahnrand. Am Samstag, 28.11.2015,10:30 h stellte dieser fest, dass sein Pkw an der Fahrerseite beschädigt war. Der Außenspiegel Fahrertür war abgerissen und die Fahrertür verkratzt. Weiterhin befand sich gelbe Fremdfarbe an der Fahrertür. Dieser dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Unfallverursacher stammen. Der Unfallverursacher streifte offensichtlich beim Vorbeifahrern den geparkten Pkw und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Am geparkten Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 500,-EUR. Hinweise bitte an die Polizeistation Kelsterbach, Tel: 06107/7198-0.

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Polizeipräsidium Südhessen
Polizeistation Kelsterbach
Dienstgruppenleiter

Tel: 06107/7198-0

Quelle: news aktuell / dpa