POL-UL: (HDH) Herbrechtingen – 32-jähriger Mann in dringendem Tatverdacht – Unterbringungsbefehl gegen Sohn des Getöteten ergangen

30.11.2015 – 15:27

Ulm (ots) – Ein 71-jähriger Mann wurde am Sonntag tot in seiner Wohnung in Herbrechtingen aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen und das Polizeipräsidium Ulm gehen davon aus, dass der Mann einem Kapitalverbrechen zum Opfer fiel.

Beamte der Polizei fanden das Tatopfer am Sonntagnachmittag in seiner Wohnung. Zuvor hatten Anwohner der Polizei mitgeteilt, dass ein Fenster der Wohnung offen stehe und eventuell in die Wohnung eingebrochen worden sei. In der Wohnung trafen die Polizisten auf den 32-jährigen Sohn des Verstorbenen. Er wurde von Spezialeinsatzkräften festgenommen. Bei der Festnahme leistete der mutmaßliche Täter Widerstand und verletzte sich. Die Kriminalpolizei und die Staatanwaltschaft haben sofort die Ermittlungen übernommen. Kriminaltechniker sicherten in der Wohnung Spuren. Spezialisten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg sind unterstützend tätig.

Am Montag wurde der Festgenommene auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidenheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen einen Unterbringungsbefehl. Der Sohn des Verstorbenen wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat die Obduktion an der Leiche des 71-Jährigen veranlasst. Durch die Obduktion in einem rechtsmedizinischen Institut soll die genaue Todesursache festgestellt werden.

Bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung gilt der Festgenommene als unschuldig.

Info:

§ 126a StPO: Einstweilige Unterbringung (1) „Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus….angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung…anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert… (2)…“

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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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Quelle: news aktuell / dpa