30.11.2015 – 14:30
Flensburg (ots) – Polizeibeamte des 1. Polizeireviers Flensburg führten am Samstagabend, 28.11.2015, im Rahmen des Flensburger Weihnachtsmarktes Verkehrskontrollen durch. Das Hauptaugenmerk lag bei den mehrfach verlegten Standkontrollen auf den Bereichen Alkohol und Drogen. Dabei erwischten die Polizeibeamten in der Werftstraße einen 23jährigen Skodafahrer mit 1,94 Promille, von dem eine Blutprobe genommen wurde, zusätzlich beschlagnahmten die Polizeibeamten seine Fahrerlaubnis.
Auffällig war, dass sich mehrere Fahrer an den Bereich der 0,3 Promille herangetrunken hatten. Insgesamt wurde bei 20 Fahrern ein Promillewert von unter 0,3 gemessen. Nicht vergessen werden darf hierbei, dass der Wert von 0,3 Promille in Zusammenhang mit entsprechenden Ausfallerscheinungen oder einem Unfall bereits reicht, um eine Straftat begangen zu haben und die Fahrerlaubnis abgeben zu müssen. Als Beispiel hierfür sei ein Auffahrunfall von Freitagabend, 27.11.2015, gegen 21.25 Uhr in der Straße Süderhofenden angeführt. Ein 25jähriger Däne fuhr mit seinem Peugeot auf einen an der Ampel stehenden Opel Astra auf. Die 30jährige Opelfahrerin wurde leichtverletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Ein weiterer Schwerpunkt an dem Abend waren Geschwindigkeitskontrollen mit einem mobilen Messgerät, wo drei Fahrzeugführer in der Innenstadt so schnell waren, dass sie sich im Punktebereich befanden. Sie haben jeweils mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen.
Insgesamt wurden durch die Polizeibeamten 80 Fahrzeuge kontrolliert.
Unabhängig von den Kontrollen am Samstagabend konnten Polizeibeamte vom 1. Polizeirevier Flensburg Sonntagmittag, 29.11.2015, gegen 11.39 Uhr in der Apenrader Straße in Flensburg einen 55jährigen Fahrer kontrollieren. Zeugen hatten zuvor berichtet, dass der Flensburger augenscheinlich alkoholisiert seinen Citroen bestiegen habe und davongefahren sei. Ein Atemalkoholtest ergab 0,86 Promille. Da der Mann auf die Polizeibeamten körperlich einen sehr unsicheren Eindruck machte, wurde eine Blutprobe genommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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