POL-K: 151129-1-K Wohnungsdurchsuchungen durch Spezialeinheiten

29.11.2015 – 11:11

Köln (ots) – Keine verbotenen Substanzen aufgefunden

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Die Polizei Köln hat in der Nacht zu heute (29. November) zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt durchsucht. Spezialeinheiten waren an diesem Einsatz maßgeblich beteiligt. In den Durchsuchungsobjekten trafen die Beamten zwei Männer (35, 41) an. Die Polizisten nahmen die beiden Personen zunächst vorläufig fest.

Gestern hatte die Polizei einen vagen und unkonkreten Hinweis auf zwei Wohnungen in der Kölner Innenstadt erhalten. Ein Anrufer hatte Angaben darüber gemacht, dass sich in diesen Räumlichkeiten Substanzen befinden sollen, die nach dem Sprengstoffgesetz verboten wären. Durch intensive Ermittlungen lokalisierten die Polizisten die vom Hinweisgeber gemeinten Wohnungen. Mittlerweile hatte sich die Verdachtslage derart konkretisiert, dass in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Köln die Durchsuchung der beiden Wohneinheiten veranlasst wurde.

Kurz nach Mitternacht betraten Beamte der Spezialeinheiten das am Zülpicher Wall gelegene Mehrfamilienhaus und durchsuchten die beiden betroffenen Apartments. Bei der Durchsuchung trafen die Beamten die beiden Verdächtigen an, die umgehend ins Polizeipräsidium gebracht wurden.

Die eingesetzten Kriminalbeamten fanden in der Wohnung keine verbotenen Substanzen oder Beweismittel. Auch die Durchsuchung durch einen Sprengstoffspürhund verlief negativ. Daher wurden der 35-Jährige und sein Begleiter unmittelbar nach dem Ende der Durchsuchungsmaßnahmen aus der Obhut der Polizei entlassen.

Die Polizei Köln ermittelt nun wegen des Verdachts der Vortäuschung von Straftaten, falscher Verdächtigung, Missbrauch von Notrufen und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen den Hinweisgeber (36). Der 36-Jährige stammt aus dem Raum Siegburg und muss sich jetzt in einem Verfahren verantworten.

Die derzeitige Sicherheitslage in Köln macht ein frühzeitiges und konsequentes Einschreiten der Polizei nötig. Das gilt auch wenn die Verdachtsmomente noch niederschwellig sind. (he)

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Quelle: news aktuell / dpa