27.11.2015 – 12:32
Heidekreis (ots) – Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 27.11.2015 Nr. 2
Nicht immer nur Verbrechen…
Manchmal stochern die Ermittler auch in der Geschichte..
Heidekreis: Ende August 2015 fand ein Kajak-Fahrer aus Rethem beim Anlegen kurz hinter der Einmündung der Böhme in die Aller im Flachwasser hinter einer Buhne einen Gegenstand, der ein Schildkrötenpanzer oder vielleicht auch der Teil eines Schädelknochens hätte sein können. Er nahm ihn auf und brachte ihn zur Polizeistation nach Rethem. Zusammen mit einem „Todesermittler“ der Polizeiinspektion Heidekreis hielt man eine menschliche Herkunft für sehr wahrscheinlich. Eine forensische Anthropologin der Rechtsmedizin Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Fund um einen Teil eines Schädels handelt, der von einem männlichen Erwachsenen stammt. An ihm waren keine Hinweise auf die Todesursache erkennbar, ebenso nicht die Liegezeit in der Aller. Deshalb schlug sie vor, eine „C 14 Radiokarbon Datierung“ bei einem Mannheimer Institut in Auftrag zu geben. Da Staatsanwaltschaft und Polizei den Auftrag zur Strafverfolgung haben, war dieser Fund insofern einzugrenzen, ob der zu dem Schädel gehörende Mensch in einer Zeit gelebt hatte, in der ein gewaltsamer Tod auch noch heute verfolgt werden müsste bzw. ein möglicher „Mörder“ auch noch heute leben könnte. Deshalb wurde der Auftrag an das Mannheimer Institut erteilt. Jetzt erreichte die Ermittler das Ergebnis der Untersuchung: das hier aufgefundene „Leichenteil“ stammt von einem Mann, der zwischen 1483 und 1640 gelebt haben muss! Das Schicksal, welches diesem Zeitgenossen von Martin Luther (geb. 1483) zuteil geworden ist und warum er schließlich bei Rethem in der Aller zu seiner letzten Ruhe gelangte, wird wahrscheinlich nicht mehr gelöst werden. Die Ermittlungen gelten damit als abgeschlossen. Ob das „Corpus delicti“ zunächst in einem Schaukasten der Rechtsmedizin oder vielleicht in einem regionalen Museum verbleiben wird, ist noch nicht geklärt.
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Olaf Rothardt
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