27.11.2015 – 10:56
Landkreis Gifhorn (ots) – Trägt Ihr Fahrzeug auch schon Winterschuhe? Seit kurzem hat der Winter deutlich Einzug gehalten und während wir uns wintertauglich kleiden, frage ich Sie, wie sieht es denn mit der Wintertauglichkeit Ihres Kraftfahrzeuges aus? * Allgemein wird empfohlen, von O(ktober) bis O(stern) mit Winterbereifung zu fahren * Bereits ab unter +7 Grad Celsius haben Winterreifen einen besseren Grip als Sommerreifen * Die Mindestprofiltiefe von Winterreifen sollte das doppelt der gesetzlichen Mindestprofiltiefe, nämlich 3,2 mm nicht unterschreiten Bei offenkundig winterlichen Witterungsverhältnissen (wie sie derzeit bestehen) besteht Winterreifenpflicht (sie ist nicht absolut, sondern relativ zu verstehen). Ausnahme: Sie fahren M&S Ganzjahresreifen Sollten Sie bei winterlichen Verhältnissen und mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall verursachen, müssen Sie mit Regressansprüchen Ihrer Versicherung rechnen. Rechtsfolgen (bei nicht angepasster Bereifung): Bußgeld Punkte
- Fahren mit Sommerreifen bei winterl. Verhältnissen 60EUR 1 - Verursachen eines Verkehrsunfalles 120EUR 1
Achtung: Bei Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren mit Sommerreifen müssen Sie (aus Gefahren abwehrenden Gründen) mit der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei rechnen. Kommen Sie und Ihr Fahrzeug gut durch den Winter. Ihr Verkehrssicherheitsberater Hans-Heinrich Kubsch Polizeihauptkommissar
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