27.11.2015 – 11:22
Delmenhorst (ots) – Nachdem Fahrräder in den Schulen kontrolliert wurden, werden nun wieder gezielte Beleuchtungskontrollen auf den Schulwegen in Wildeshausen durchgeführt, da immer wieder Fahrradfahrer ohne jegliche Beleuchtung unterwegs sind. Das Fahrradlicht verdient mehr Aufmerksamkeit als die meisten Personen diesem schenken. Sehen und gesehen werden ist Grundvoraussetzung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne Licht fahren, unterschätzen vielfach, wie schlecht sie von anderen Verkehrsteilnehmern zu erkennen sind und in welche Gefahr sie sich und andere damit bringen können. Gerade die Eltern von Schulkinder sollten dem Licht am Fahrrad mehr Bedeutung zumessen.
Einer der Hauptursachen für das Fahren ohne Licht ist der technisch mangelhafte Zustand vieler Beleuchtungsanlagen. Selbst fabrikneue Räder sind oft nur mit einer mangelhaften Lichtanlage ausgestattet.
Dynamos die mehr Lärm als Strom erzeugen, müssen auf jeden Fall erneuert werden. Inzwischen gibt es auf dem Markt auch hochwertige Lichtmaschinen. Am betriebssichersten sind Nabendynamo, da sie witterungsunabhängig sind.
Neben dem Dynamo ist seit dem 01.08.13 auch eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle erlaubt. Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen dabei nicht zusammen einschaltbar sein.
Sogenannte Stecklichter werden auf Grund noch vorhandener unzureichender Rechtslage im Rahmen des Ermessensspielraumes nicht beanstandet werden, wenn sie durch die vorgeschriebene Bauartgenehmigung gemäß § 22a Nr. 22 StVZO für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen sind. Einfache Taschenlampen oder ähnliche Lichtquellen sind jedoch nicht erlaubt.
Damit man als Radfahrer noch besser gesehen wird, sollte zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung das Tragen von Arm- und Fußbänder aus reflektierendem Material selbstverständlich sein.
Kinder und Jugendliche werden bei den Kontrollen aufgefordert, das Fahrrad nach der Reparatur auf der örtlichen Wache vorzuführen, um sicher zu gehen, dass die Mängel behoben wurden.
Die Jugendlichen (ab 14 Jahren) und Heranwachsenden (ab 18 Jahren) müssen bei einem Verstoß mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 20,- EUR rechnen.
Allein das Ergebnis der anfangs genannten Fahrradüberprüfungen in den Wildeshauser Schulen verdeutlicht die Notwendigkeit der polizeilichen Beleuchtungskontrollen auf den Schulwegen. Im Durchschnitt wiesen 37 % der überprüften Fahrräder Mängel auf, wobei vorrangig defekte Licht- und Bremsanlagen festgestellt wurden.
Neben den Beleuchtungskontrollen wird auch das unerlaubte Linksfahren im Rahmen der Neuregelung der Wildeshauser Radverkehrsführung kontrolliert. Falschfahrer werden auf die richtige Seite verwiesen.
Gerade in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen zwischen Auto- und Radfahrern, weil Autofahrer nicht mit von links kommenden Verkehrsteilnehmern rechnen. Eine Teilschuld wird den Falschfahrern in den meisten Fällen angelastet. Versicherungen können ihre Leistungen kürzen bzw. komplett verweigern.
Beratungsresistente Linksfahrer, die älter als 14 Jahre sind, müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 15,- Euro rechnen.
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