27.11.2015 – 11:45
Zittau: (ots) – Am 26.11.2015 gegen 11:30 Uhr wurde durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger in Zittau angehalten und kontrolliert. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person wurde in der rechten Außentasche seiner Oberbekleidung ein griffbereites funktionstüchtiges Elektroimpulsgerät, getarnt als Taschenlampe fest-und sichergestellt. Das Gerät verfügte über keinerlei Prüf-/Kennzeichnung und war nicht als Waffe erkennbar. Für die Beamten bestand hier der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz, da diese Waffen ohne entsprechende Kennzeichnung einem Führungsverbot in Deutschland unterliegen. Der Elektroschocker wurde vor Ort sichergestellt. Der Beschuldigte erklärte sich mit der ersatzlosen Einziehung der sichergestellten Waffe einverstanden und verzichtete auf eine Rückgabe. Nach Abschluss der Maßnahme wurde der Person die Weiterreise gegen 12:05 Uhr gestattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de