26.11.2015 – 10:00
Wilhelmshaven (ots) – Die Wintermonate stehen vor der Tür und damit auch die glatten Straßen. Schnee und Eisglätte fordern jährlich die Autofahrer im Straßenverkehr heraus und erfahrungsgemäß steigen die Unfallzahlen in den Wintermonaten an. Fahrzeugführer, die ihr Fahrzeug bislang noch nicht wintertauglich gemacht haben, sollten dies deshalb jetzt tun und sich auf die widrigen Straßenverhältnisse vorbereiten.
Auch wenn keine generelle Winterreifenpflicht besteht, sind Winterreifen Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Passen Sie deshalb schon jetzt Ihr Fahrzeug an die winterlichen Wetterverhältnisse an.
Kraftfahrzeugführer, die bei derartigen Straßenverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen angetroffen werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen. Sollte es durch mangelnde Winterreifen zudem zu einer Behinderung des Straßenverkehrs kommen, werden ein Bußgeld von 80 Euro und zusätzlich ein Punkt fällig. Noch teurer wird es für die Pkw-Fahrer bei einem Unfall ohne entsprechende Winterausrüstung, der gleich mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt zu Buche schlägt.
Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland rät deshalb zur Beachtung folgender Tipps:
Zeigen Sie Profil!
Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, darf nicht länger warten. Besser spät als nie. Eine ausreichende Profiltiefe versteht sich dabei von selbst. Das gesetzliche Mindestprofil für Autoreifen beträgt zwar 1,6 Millimeter, die Pneus sollten jedoch nicht das empfohlene Maß von vier Millimeter unterschreiten. „Mehr Profil bedeutet auch mehr Sicherheit“, betont Klaus-Rüdiger Harms, Leiter des Sachgebiets Verkehr.
Fahren Sie defensiv!
Neben der Fahrzeugausrüstung ist auch der Fahrzeugführer gefordert. „Eine defensive Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei, denn glatte Straßen verzeihen keine Fahrfehler“ erklärt Harms. „Bei winterlichen Verhältnissen gilt deshalb, runter vom Gas und haben Sie deutlich mehr Abstand zum Vordermann!“ Die sonst griffigen Straßenoberflächen können bei einer geschlossenen Schneedecke oder Glatteis schnell zu Rutschbahnen mit einem deutlich längeren Bremsweg werden. Vermeiden Sie auch ruckartige Lenk- und abrupte Bremsmanöver. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Brücken, in Senken und schattigen Bereichen, wie beispielsweise Waldgebieten geboten. Dort können sich Eis und Raureif länger halten oder früher entstehen.
Lebenswichtige Rundumsicht!
Planen Sie grundsätzlich längere Fahrzeiten ein und befreien Sie vor Fahrtantritt alle Scheiben von Eis und Schnee. Ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Dies hat nicht nur ein Verwarnungsgeld zur Folge, sondern kann sich bei einem Unfall auch negativ auf die Schadensregulierung auswirken. Ein vernünftiger Eiskratzer und ein kleiner Besen gehören in jedes Auto. Schmutzige Scheiben führen bei Lichteinfall zu einer Blendwirkung. Scheibenwischerblätter müssen deshalb schlierenfrei arbeiten und sollten regelmäßig ausgetauscht werden. Wichtig ist außerdem, dass in der Scheibenwaschanlage genügend Wasser mit ausreichendem Frostschutzzusatz vorhanden ist.
Auffällige Kleidung!
In den dunklen Monaten sind nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer gefordert. „Sie sollten insbesondere zur Winterzeit auf helle, auffällige Kleidung mit reflektierenden Materialien achten, da diese Bekleidung bei Dämmerung und Dunkelheit von Autofahrern um ein Vielfaches besser gesehen wird!“.
Kleine Reflektoren, Anhänger und Leuchtbänder sind nützliche Accessoires, die die Erkennbarkeit im Straßenverkehr deutlich erhöhen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
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