BPOLI LUD: Auslieferungshaft angeordnet

26.11.2015 – 15:04

Görlitz (ots) – Bereits gestern ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz gegen einen polnischen Staatsangehörigen die Auslieferungshaft an. In seinem Fall hatte das Vereinigte Königreich Großbritannien die Auslieferung beantragt und den Mann auf die europäische Fahndungsliste gesetzt.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 38-Jährigen, der in der Nacht zu Mittwoch auf der Autobahn bei Weißenberg durch die Bundespolizei als Fahrer eines VW Passat angehalten wurde. Während der Kontrolle konnte er lediglich einen ukrainischen Führerschein vorweisen. Als die Beamten erkannten, dass es sich bei dem Schein um eine Fälschung handelte, knickte der falsche Ukrainer ein. Er erklärte, dass er in Polen geboren wurde, allerdings in Großbritannien lebe und das ukrainische Dokument besitze, weil er in der Ukraine als Lkw-Fahrer arbeite. Eine anschließende erkennungsdienstliche Behandlung bzw. deren Auswertung brachte schließlich Licht ins Dunkle. Demnach stimmten die polnische Staatsangehörigkeit und auch der Name. Allerdings kam bei dieser Gelegenheit auch die Fahndungsnotiz der britischen Kollegen heraus.

Zudem wurden bei dem in Krakau Geborenen Drogen (ca. 7 Gramm Crystal Meth) und ein Schlagring gefunden. Deshalb wurden später Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Waffengesetz eingeleitet. Auch der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde angezeigt, da eine Fahrerlaubnis offensichtlich nicht erteilt wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat nunmehr das weitere Auslieferungsverfahren übernommen.

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Quelle: news aktuell / dpa