25.11.2015 – 16:44
Stadthagen (ots) – Am 25.11.2015 hat die Stadthäger Polizei zwei Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, weil sie mit ihren Fahrzeugen ohne gültigen Führerschein unterwegs waren.
Gegen 08.30 Uhr wurde ein 50 jähriger Stadthäger, ausländischer Herkunft, mit einem PKW auf der Jahnstraße kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte er nur einen Führerschein aus seinem Heimatland vorweisen. Dieser jedoch, hat nach deutschem Recht, bereits seine Gültigkeit verloren, sodass der Städthäger, rechtlich gesehen, ohne Fahrerlaubnis mit seinem PKW unterwegs war. Gegen ihn wird ein entprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Gegen 12.25 Uhr wurde auf der Vornhäger Straße ein 32 jähriger Mann aus Barsinghausen mit seinem LKW kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der LKW für ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen zugelassen ist, der Fahrzeugführer aber nur im Besitz der Führerscheinklasse B ist, was ihn berechtigt, LKW mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5t zu führen.
Auch in diesem Fall, mußten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einleiten.
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