25.11.2015 – 11:10
Cloppenburg/Vechta (ots) – Im Oktober 2015 ordnete die Stadt Friesoythe in Thüle ein Linksabbiegeverbot sowohl von der B 72 in die Thüler Kirchstraße als auch von der Thüler Kirchstraße auf die B 72 in Rtg. Friesoythe an. Dies führte bei den Kraftfahrern zu Irritationen; es wurde von zeitweise „chaotischen Zuständen“ berichtet (eine Tageszeitung berichtete am 13. November).
Diese Linksabbiegeverbote sind jedoch erforderlich und durch die erheblichen Unfallzahlen gerechtfertigt. Inzwischen stellte die zuständige Verkehrsunfallkommission (bestehend aus Vertretern des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde Landkreis Cloppenburg, der Stadt Friesoythe und der Polizei) nämlich fest, dass es sich bei dieser Kreuzung um einen sogenannten Unfallschwerpunkt handelt.
In den Jahren 2012 bis Oktober 2015 ereigneten sich an dieser Kreuzung insgesamt 19 Verkehrsunfälle. Hierbei wurden zwei Menschen schwer und zehn Menschen leicht verletzt. Die Sachschäden waren immens.
Zuletzt im September 2015 fuhr der Fahrer eines Sattelzuges auf einen PKW auf und schob diesen auf einen linksabbiegenden Lkw. Der Pkw-Fahrer wurde leicht verletzt. Die Unfallkommission war damit zum Handeln gezwungen.
Eine erhebliche Gefahr sah die Unfallkommission auch in Linksabbiegevorgängen aus der Thüler Kirchstraße heraus. Es wurde wiederholt geschildert und auch beobachtet, dass Kraftfahrer auf der B 72 in Richtung Cloppenburg fahrend unmittelbar vor der Kreuzung zu Überholvorgängen ansetzten und dadurch mit Linksabbiegern aus der Thüler Kirchstraße zusammenzustoßen drohten. Um solche Unfälle, bei denen Todesopfer wahrscheinlich sind, zu verhindern, entschloss sich die Unfallkommission zu den angeordneten Maßnahmen.
Solche Maßnahmen gehen immer einher mit Einschränkungen anderer Kraftfahrer. Sie sind jedoch zwingend erforderlich, um schwere und schwerste Unfälle zu verhindern.
Zudem besteht für Kraftfahrer die Möglichkeit, über die mit Lichtsignalanlage gesicherte Kreuzung über den Kurfürstendamm nach Thüle bzw. nach Friesoythe zu gelangen. Dieser kaum spürbare Umweg dient andererseits in erheblichem Maße der Verkehrssicherheit.
In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass das Benutzen des Tankstellengeländes als „Fahrbahn“, um über die Straße Am Haferberg in die Thüler Kirchstraße zu gelangen, einen bußgeld-bewährten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt.
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