BPOLD-H: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 28. November 2015

25.11.2015 – 09:58

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Hannover (ots) – Am Samstag den 28. November 2015 findet in Bremen das Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen. Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Alkoholkonsumverbot, ein Verbot über die Mitnahme und die Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung aus (siehe angefügtes pdf-Dokument). Die Verbote gelten am kommenden Samstag den 28. November 2015 im Zeitraum von 08:00 bis 15:30 Uhr und von 17:00 bis 22:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbindungen: Hamburg – Buchholz – Rotenburg (W.) – Bremen, Bremerhaven – Bremen und Buchholz – Soltau – Bremen. Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

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30163 Hannover
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Quelle: news aktuell / dpa