24.11.2015 – 13:15
Ulm (ots) – Zeugen hatten kurz vor 16.45 Uhr in de Karlstraße einen lauten Knall gehört. Sie verständigten sofort die Polizei. Die Beamten ermittelten, dass dort ein Böller gezündet worden war. Dank weiterer Zeugen konnten die Verursacher schnell ausgemacht werden. Eine 16-Jährige und ein 25-Jähriger aus Ulm hatten den Böller gezündet. Die weiteren Ermittlungen ergaben auch, dass es sich um einen Böller handelt, der nicht den hiesigen Vorschriften entsprach. Und es stellte sich heraus, dass die 16-Jährige als vermisst gemeldet ist. Die Beamten brachten das Mädchen nach Hause. Die Beiden sehen jetzt einer Anzeige entgegen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Böller ohne besondere Erlaubnis nur an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen. Die Sprengkörper müssen dann aber auch in Deutschland zugelassen sein. Böller aus dem Ausland entsprechen oft nicht den Sicherheitsvorschriften und sind zu gefährlich. Deshalb ist deren Zünden auch verboten.
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