BPOLI C: Vermehrte Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien

23.11.2015 – 12:40

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Reitzenhain/Deutschgeorgenthal (ots) – Auch am Wochenende wurde gleich in mehreren Fällen die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper festgestellt. Nach der Einreise aus Tschechien wurden die Polizeipflichtigen durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz angehalten und kontrolliert. Bei der Nachschau in den Fahrzeugen konnten größere Mengen Pyrotechnik festgestellt werden. Bei zwei 18-jährigen Deutschen wurden insgesamt 1119 Feuerwerkskörper festgestellt, davon 546 ohne die erforderlichen CE- bzw. BAM-Kennzeichen. In einem zweiten Fall konnten bei einem 23-jährigen Deutschen insgesamt 104 Feuerwerkskörpern aufgefunden werden. In beiden Fällen wurden die Feuerwerkskörper sichergestellt und dem Entschärfungsdienst der Bundespolizei aus Dresden übergegeben. Diese führen eine professionelle Vernichtung der Feuerwerkskörper durch. Die Männer müssen sich jetzt wegen Verstoßes gegen § 40 Sprengstoffgesetz verantworten, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt. In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen. Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien 1 und 2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien 3 und 4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa