POL-CLP: Pressemeldung der PI Cloppenburg/Vechta Ergänzung vom 22.11.2015

22.11.2015 – 15:03

Cloppenburg/Vechta (ots) – Ergänzung zum Bericht: Cloppenburg, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis- Datum: So., 22.11.2015 03:25 Ort: 49661 Cloppenburg, Industriezubringer Sachverhalt Ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand eine 31-jähriger Autofahrer aus Papenburg, der, mit dem Fahrzeughalter auf dem Beifahrersitz, in Cloppenburg unterwegs war. Der Fahrer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft, wobei starker Alkoholgeruch festgestellt wurde. Der Alcotest ergab ein Ergebnis von 1,30 Promille in der Atemluft. Es wurde eine Blutprobe angeordnet, der Führerschein beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gefertigt. Damit noch nicht genug: Der Fahrer war auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Auch hierzu musste ein Strafverfahren eingeleitet werden. Auch für den alkoholisierten Beifahrer (Fahrzeughalter), kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, da er seinen Pkw an einen alkoholisierten Fahrer ohne Fahrerlaubnis überließ.

Ergänzung: Der Führerschein des Mannes war nicht mehr gültig, da er sich länger als 6 Monate durchgehend in Deutschland aufgehalten hat. Ein moldawischer Führerschein ist keine EU- oder EWR Fahrerlaubnis und max. bis zu 6 Monaten u.a. im Bundesgebiet gültig. Einen Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis hatte er nicht gestellt. Daher fuhr er, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis in Deutschland zu besitzen, einen Pkw.

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Quelle: news aktuell / dpa