BPOLD FRA: Keine Abschiebung um jeden Preis

22.11.2015 – 12:00

BPOLD FRA: Keine Abschiebung um jeden Preis
Die Bundespolizei ist mit der Koordination und der konkreten Durchführung von Rückführungen beauftragt. Dennoch bricht die Bundespolizei im Einzelfall auch Abschiebungen ab, wenn die Gesundheit oder das Leben eines Menschen dadurch gefährdet werden würde.

Frankfurt/Main (ots) – Unter diesem Leitgedanken koordinierte und begleitete die Bundespolizei am 20.11.2015 die Sammelrückführung von 37 Personen vom Frankfurter Flughafen nach Pristina/Kosovo und Tirana/Albanien mit einem Charterflug. Die Rückführungsmaßnahmen dienen dem Vollzug der Abschiebung von ausländischen Staatsangehörigen. Zuständig für Abschiebungen sind grundsätzlich die Behörden der Länder. Die Bundespolizei ist mit der Koordination und der konkreten Durchführung von Rückführungen beauftragt. Dennoch bricht die Bundespolizei im Einzelfall auch Abschiebungen ab, wenn die Gesundheit oder das Leben eines Menschen dadurch gefährdet werden würde. Auf Charterflügen begleitet die Bundespolizei die Rückzuführenden bis zum Zielflughafen. Das heißt, dass die Beamten die Rückzuführenden vom Eintreffen am Flughafen in Frankfurt bis zur Ankunft am Zielflughafen betreuen. Neben der polizeilichen Aufgabe sind die Beamten aber auch persönliche Ansprechpartner für die Rückzuführenden. Die Begleitbeamten, sind für diese Tätigkeiten speziell ausgebildet und durchlaufen vor der Ausbildung zum Personenbegleiter Luft (PBL) ein gesondertes Auswahlverfahren. Sie müssen neben ihren allgemeinpolizeilichen Fähigkeiten vor allem eine besonders hohe soziale und interkulturelle Kompetenz sowie Empathie besitzen. Für alle PBL gilt stets der Leitgedanke: „Keine Abschiebung um jeden Preis“.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 069/34004010
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa