POL-GG: Pressemeldung der PST. Rüsselsheim vom 21.11.2015

21.11.2015 – 12:42

Rüsselsheim (ots) – Raunheim: Fahrraddiebstahl

Am 19.11.2015 kam es in Raunheim in der Nahestraße 3 im Zeitraum vom 16.10-17.45 Uhr zu einem Fahrraddiebstahl. Die Eigentümerin, eine 46-jährige Frau stellte ihr Fahrrad, ein Mountainbike dazu verschlossen vor dem Anwesen ab. Als sie das Fahrrad im Anschluss wieder nutzen wollte, stellte sie fest, dass das Fahrrad samt Schloss verschwunden war. Der Sachschaden liegt bei rund 900 EUR.Zeugenhinweise werden an die Polizeidienststelle in Rüsselsheim erbeten.

Rüsselsheim: Fahrraddiebstahl

Zu einem weiteren Fahrraddiebstahl kam es am 20.11.2015 von 07.40-13.10 Uhr in Rüsselsheim, als ein 14-jähriger Schüler der Max-Planck Schule in Rüsselsheim sein Fahrrad am dortigen Fahrradständer abstellte und verschloss. Als er nach Ende der Schulzeit wieder zum Fahrradstand kommt, ist das Fahrrad weg. Der Wert des entwendeten Fahrrades liegt bei ca. 325 EUR. Hinweise bitte an die Polizei in Rüsselsheim.

Rüsselsheim: Verkehrsunfallflucht

In Rüsselsheim, wurde im Zeitraum von 18.11.15, 22.00 Uhr bis zum 19.11.2015, gg. 15 Uhr im Melibokusweg in Höhe Haus Nr. 3 ein dortig ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkter PKW Opel Corsa an der Front/Fahrerseite sowie am Stoßfänger und Kotflügel derart beschädigt, dass ein Sachschaden von ca. 500 EUR entstand. Der Verursacher des Schadens kümmerte sich jedoch nicht weiter darum, sondern entfernte sich vom Ereignisort. Da weißer Fremdlack gesichert wurde, wird um entsprechende Mitteilung von Beobachtungen an die Polizei in Rüsselsheim gebeten.

Bischofsheim/ Rüsselsheim: Fahren ohne Fahrerlaubnis und                            Gebrauch gefälschter Urkunden 

Im Zuge von Ermittlungen nach Geschwindigkeitsüberschreitungen konnte nun ein 21-jähriger junger Mann aus Rüsselsheim ermittelt werden. Dieser zeigte den Beamten einen internationalen, syrischen Führerschein vor, als Beweis, dass er Kraftfahrzeuge führen darf. Er bedachte jedoch nicht, dass ein solcher Führerschein nur maximal 1 Jahr lang in der BRD seine Gültigkeit behält. Zudem stellten die Beamten fest, dass es sich auch bei diesem Führerschein letztlich um eine Totalfälschung handelte. Den jungen Mann erwarten nun diesbezüglich entsprechende Ermittlungsverfahren.

Rückfragen bitte an:

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Koordinierender DGL
Wagner, PHK
Telefon: 06142-696 595

Quelle: news aktuell / dpa