19.11.2015 – 12:36
Ettenheim (ots) – Nach umfangreichen Ermittlungen der Beamten des Polizeipostens Ettenheim wurde am 17. November Haftbefehl gegen einen 19-Jährigen erlassen. Der Heranwachsende steht im dringenden Verdacht, neben zahlreichen Diebstählen aus Turnhallen und drei Einbrüchen auch ein Auto entwendet und danach angezündet zu haben.
Der Festnahme des 19-Jährigen ging eine ganze Reihe von Straftaten voraus. Erstmalig in den Fokus der aktuellen Ermittlungen geriet der bereits polizeibekannte Mann Mitte September. Hier soll er ein vor der Stadthalle verschlossen abgestelltes Fahrrad entwendet haben. Bei diesem Diebstahl sollte es jedoch nicht bleiben: Nach einem weiteren Fahrraddiebstahl Anfang Oktober dürften neben zwei Diebstählen aus Umkleidekabinen der Sportanlagen des Schulzentrums in der Straßburger Straße auch der Einbruch in einen Imbiss in der Schanzstraße auf das Konto des 19-Jährigen gehen. In den Räumen des Lokals soll dem Tatverdächtigen Anfang November neben Unterhaltungselektronik auch Bargeld in die Hände gefallen sein. Mit dem Diebesgut dürfte der jetzt Inhaftierte mit großer Wahrscheinlichkeit seine Drogensucht finanziert haben. Mitte November fand die Serie dann ihr Ende. Im Zuge eines weiteren Diebstahls aus einer Umkleidekabine der Stadthalle fiel dem mutmaßlichen Täter auch ein in einer Jackentasche deponierter Autoschlüssel samt dazugehörigen, vor der Halle abgestellten Wagen in die Hände. Mit diesem soll der jetzt Inhaftierte dann in Richtung des Heubergs gefahren sein. Hier geriet die Fahrt dann außer Kontrolle und endete letztlich in einer Weinbergterrasse, wo der Unfallfahrer das Fahrzeug nicht nur zurückgelassen, sondern einen Tag nach dem Unfall auch noch angezündet haben soll.
Am 16. November gelang es, den Heranwachsenden vorläufig festzunehmen und dem zuständigen Haftrichter vorzuführen. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg Haftbefehl wegen Brandstiftung, Einbruchdiebstahls und Diebstahls. Der Beschuldigte hat die Taten inzwischen eingeräumt. Der verursachte Sach- und Diebstahlschaden beträgt mehrere tausend Euro.
/pb
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