18.11.2015 – Altglietzen – Nun in Haft

18.11.2015 – Altglietzen – Nun in Haft  – MOL

Altglietzen

Die drei litauischen Staatsbürger, welche am Vormittag des 16.11.2015 bei dem Versuch, einen in Aachen gestohlenen BMW über die Bundesgrenze zu verschieben, von Fahndern gestellt worden waren, befinden sich nun in Haft. Sie waren am 17.11.2015 beim Amtsgericht Bad Freienwalde vorgeführt worden. Hier ergingen gegen das Trio Haftbefehle. Anschließend erfolgte ihre Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Wulkow.

 

 

 

 

 

 

Lesen Sie auch unsere Ausgangsmeldung vom 17.11.2015:

 

Altglietzen – Autoschieber samt Pilotfahrzeug gestellt

 

Einsatzkräfte der Gemeinsamen Operativen Fahndung von Bundespolizei, Zoll und Inspektion Märkisch-Oderland (GOF MOL) entdeckten am 16.11.2015, gegen 11:00 Uhr, in der Ortslage Schiffmühle einen VW Golf mit französischem Kennzeichen. Da diese Kombination in hiesigen Breitengraden eher ungewöhnlich ist, wurde das Fahrzeug in Altglietzen angehalten und die beiden Insassen einer Kontrolle unterzogen. Bei ihnen handelte es sich um litauische Staatsbürger im Alter von 26 und 38 Jahren. Wie sich herausstellte, war der Ältere kein Unbekannter, sondern bereits mit Autodiebstählen aufgefallen. In den Beamten keimte der Verdacht, möglicherweise Piloten eines andern Fahrzeuges vor sich zu haben, welches über die Grenze gebracht werden sollte. Nun galt es, dieses Fahrzeug zu finden.

Und tatsächlich wurde wenig später von weiteren Fahndern gemeldet, dass sie einen BMW mit Aachener Zulassung ganz in der Nähe der Kontrolle des Golfs ausgemacht hätten. Dieser BMW erwies sich bei einer Abfrage auch wirklich als Diebesgut! Nachdem der Wagen in Altglietzen angehalten worden war, fand sich am Steuer wieder ein litauischer Staatsbürger. Der 23-Jährige betrieb das Fahrzeug mit einem Nachschlüssel.

Jetzt klickten Handschellen und sowohl der Lenker des BMW als auch die beiden Männer im Pilotfahrzeug fanden sich im polizeilichen Gewahrsam wieder. Die Autos wurden sichergestellt. Wie es mit dem Trio weitergeht, entscheidet nun die zuständige Gerichtsbarkeit.

Quelle: Internetwache Brandenburg