POL-IZ: 151117.3-12.90-12.91-izpd – Großenrade-Verstoß gegen das Gefahrhundegesetz

17.11.2015 – 17:21

Großenrade (ots) – Eine 55jährige aus Großenrade muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Gefahrhundegesetz verantworten sowie evtl. Schadensersatzansprüche leisten, da ihre beiden Hunde im Großenrader Moor Schafsherden gejagt hatten. Zugetragen hatte sich das am 16.11. gegen 14.30 Uhr, als ein 25jähriger aus Großenrade die beiden Hunde im Moor eingefangen und in der Tierauffangstation abgegeben hatte, nachdem es ihm gelungen war, die Tiere von den Schafen abzulenken. Die aufnehmenden Beamten suchten die Weide auf und stellten fest, dass einige Schafe noch in den Entwässerungsgräben standen, so dass die Feuerwehr Quickborn anrücken musste, um die Tiere aus der Notlage zu befreien. Die beiden Schafhalter aus Brunsbüttel und Neufelderkoog konnten ebenfalls ermittelt werden und gaben an, dass etliche von den gut 150 Schafen auch tragend seien und aufgrund der Hetze es nicht klar ist, ob dies zu Schäden geführt hat. Ebenso sind einige der Tiere noch sehr schwach und es besteht die Möglichkeit, dass diese die Aufregung nicht überleben. Da die Hundehalterin kurz zuvor ihre beiden Hunde als vermisst gemeldet hatte, war die Verantwortliche schnell gefunden. Sie hatte die beiden Tiere, eine 3 Jahre alte Hündin und ein 5 Monate alter Rüde, frei auf ihrem Grundstück laufen lassen und dabei sind sie dann wohl weggelaufen. Nun wird sie für den eventuell entstandenen Schaden aufkommen müssen, ebenso für die Kosten der kurzfristigen Unterbringung in der Tierauffangstation und muss noch mit einem Bußgeld rechnen. Sachbearbeitung: Polizei Burg, Tel. 04825 / 2310

Hans-Werner Heise

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Quelle: news aktuell / dpa