POL-FR: „Polizei warnt vor Abzocke“

17.11.2015 – 13:40

Freiburg (ots) – Derzeit werden durch eine Firma Europe Reg. Services Ltd. mit angeblichem Betriebssitz in Leipzig Offerten per Fax an Gewerbetreibende, Freiberufler und Behörden versandt, in welcher der Eintrag in ein Gewerbeverzeichnis auf der Internet-Seite „Gewerbe-Meldung.de“ beworben wird. Der Fax-Vordruck hat hierbei den Anschein eines behördlichen Formulars. Wer dieses Fax unterschreibt und an eine gebührenfreie Fax-Nummer zurücksendet, hat einen Drei-Jahres-Vertrag abgeschlossen, was sich aber nur aus dem sogenannten „Kleingedruckten“ ergibt, welches vielfach nicht im Detail durch die Adressaten gelesen wird. Der Gegenwert der gewährten Leistung ist gering, beschränkt sich dieser lediglich auf eine Veröffentlichung auf einer kaum gelesenen Seite im Internet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil bereits gegen eine derartige Abzock-Masche entschieden. Darin führt das Gericht aus, dass derartig versteckte Entgeltklauseln unwirksam sind (Urteil v. 26.07.12, Az.: VII ZR 262/11).

wr

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Quelle: news aktuell / dpa