16.11.2015 – 11:37
Wismar (ots) – Am vergangenen Wochenende stellten die Beamten der Polizeiinspektion gleich mehrere Fahrzeugführer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ihre Fahrzeuge führten. Alkohol- oder rauschmittelbeeinflusste Fahrer sind in der Polizeiinspektion Wismar neben Geschwindigkeitsverstößen, einem zu geringen Sicherheitsabstand oder Verstößen gegen die Vorfahrt in der Kategorie der Hauptunfallursachen zu verzeichnen. So geschah am Sonntag gegen 17 Uhr auf der BAB 14 zwischen Schwerin Nord und Jesendorf in Richtung Wismar ein Verkehrsunfall, bei dem die Fahrerin nach rechts von der Fahrbahn abkam und sich überschlug. Ein Rettungswagen versorgte die verletzte Fahrerin vor Ort. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei führten die Beamten routinemäßig einen Atemalkoholvortest durch. Dieser ergab einen Wert von 2,24 Promille und liegt somit im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Bei der 42-Jährigen aus Berlin wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Sie wird sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. Zur Verringerung derartiger Unfälle sollen regelmäßige Verkehrskontrollen beitragen. In der Zeit von Freitag bis Sonntag kontrollierten die Beamten mehrere Fahrer, bei denen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war.
Die Beamten des Polizeireviers Gadebusch stoppten am Samstagnachmittag in Gadebusch einen Fiat. Der 59-jährige Fahrer pustete 2,33 Promille. In Kirch Grambow stellten die Beamten gegen 18:30 Uhr bei einem 31-Jährigen die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Rauschmittel fest. Durch Polizisten des Autobahnverkehrspolizeireviers konnte in Rieps ein 31-jähriger Seat-Fahrer mit 1,13 Promille angehalten werden. Die Wismarer Polizei untersagte am Sonntag einem 29-Jährigen in der Zierower Landstraße und einer 23-Jährigen in der Dahlmannstraße aufgrund des Verdachts der Drogenbeeinflussung die Weiterfahrt. Darüber hinaus konnten zivile Beamten an der Kreuzung Philipp-Müller-Straße / Bürgermeister-Hauptstraße gerade noch einen Unfall verhindern, als ein 39-Jähriger bei Rot über die Kreuzung fuhr und den Beamten so die Vorfahrt nahm. Bei dem Fahrzeugführer besteht ebenfalls der Verdacht der Beeinflussung der Fahrtauglichkeit durch vorherigen Drogenkonsums. Neben diesen Straftaten nahmen die Beamten des Polizeireviers Grevesmühlen am Freitagvormittag eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen einen 29-Jährigen auf. Ein 32-Jähriger versuchte auf der L 01 zwischen Wilmstorf und Kalkhorst vor einem Funkwagen zu fliehen, konnte jedoch gestellt werden. Der Grund des Fluchtversuchs war schnell ersichtlich. Am Fahrzeug befanden sich falsche Kennzeichen und der Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis. Zumindest an diesem Wochenende konnten sechs schlimmere Unfälle durch Alkohol- oder Drogeneinfluss durch die Polizei verhindert werden. Verkehrskontrollen werden daher auch weiterhin eine der wesentlichen Aufgaben der Polizisten des Streifeneinzeldienstes bleiben.
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