BPOLI LUD: Bundespolizei stellt verbotene Pyrotechnik sicher

16.11.2015 – 15:49

Görlitz (ots) – Am Samstagnachmittag stellten Bundespolizisten in Bad Muskau verbotene Pyrotechnik sicher und leiteten gegen einen 32-jährigen Leipziger ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Der Mann war mit 82 Feuerwerkskörpern (u. a. „La Bomba“), die er zuvor auf polnischer Seite gekauft hatte, erwischt worden.

Die Bundespolizei weist an dieser auf Folgendes hin:

„Innerhalb des Geltungsbereiches des Sprengstoffgesetzes dürfen nur Feuerwerkskörper eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gem. §§ 5, 45 Sprengstoffgesetz geprüft, einer Klasse zugeordnet und zugelassen wurden. Zu erkennen sind diese pyrotechnischen Artikel an den Zulassungszeichen (BAM – PT 1, BAM – P II, CE – Kategorie 1 und 2) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache. Die auf Märkten in der Nachbarrepublik Polen angebotenen pyrotechnischen Erzeugnisse entsprechen in der Regel nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und Richtlinien!

Im Übrigen muss für den Erwerb, den Transport bzw. für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3 und 4 eine gesonderte behördliche Erlaubnis vorliegen.“

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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Quelle: news aktuell / dpa