13.11.2015 – 09:04
Offenburg (ots) – Willstätt – Blendung durch tiefstehende Sonne
Eine 35-jährige Renault-Fahrerin wollte am Donnerstag gegen 15.30 Uhr von der Oberen Landstraße in die Hanauer Straße einfahren. Nach eigenem Bekunden übersah sie aufgrund der tief stehenden Sonne einen dort fahrenden Klein-Lkw und prallte mit ihrem Fahrzeug in dessen Seite. Dabei entstand ein Sachschaden von zirka 5.000 Euro. Gegen die Verursacherin wurde Anzeige erstattet.
Rheinau – Drogenfahrt
Am Donnerstag wurde den Beamten beim Polizeirevier Kehl von der Bundespolizei ein 29-jähriger Pkw-Fahrer überstellt. Dieser war zuvor gegen 17.10 Uhr am Grenzübergang angehalten und kontrolliert worden. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Zudem konnte bei ihm eine geringe Menge Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und die entsprechenden Anzeigen erstattet.
Kehl – Trotz Fahrverbot am Steuer
Bei der Kontrolle eines 49-jährigen Citroen-Lenkers in der Nacht zum Freitag gegen 02.30 Uhr in der Straßburger Straße durch die Bundespolizei wurde festgestellt, dass dieser trotz einem bestehenden Fahrverbot bis Anfang Dezember mit seinem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der 49-Jährige dem Polizeirevier überstellt. Eine Anzeige folgt.
Lautenbach – Unfall unter Alkoholeinfluss
Ein Verkehrsteilnehmer meldete am Donnerstag gegen 19.10 Uhr der Polizei einen betrunkenen Pkw-Fahrer. Dieser war in der Hauptstraße unterwegs, kam nach links und steifte einen entgegenkommenden Mercedes. Anschließend setzte der Golf-Lenker seine Fahrt fort. An der Einmündung in die Umfahrung B 28 überfuhr er dann die dortige Verkehrsinsel. Kurz darauf gelang es dem hinterherfahrenden Zeugen den VW-Fahrer zu stoppen. Laut dem Zeugen war der Betroffene auf seiner Fahrt mehrfach links und rechts abgekommen, zu Schäden sei es dabei vermutlich nicht gekommen. Ein bei dem 20-jährigen Golf-Lenker durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Dies hatte die Entnahme einer Blutprobe und den Verlust des Führerscheines zur Folge. Da im Pkw noch zwei verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz aufgefunden und beschlagnahmt werden konnten, folgt neben einer Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung auch eine Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
/ke
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