12.11.2015 – 13:50
Gernsheim / Biebesheim (ots) – Mehrere Aufbrüche von Autos und Gartenhütten sowie Diebstähle aus unverschlossenen Fahrzeugen konnten Beamte der Polizeistation Gernsheim nach der Festnahme eines 16 Jahre alten Mannes am Mittwochnachmittag (11.11.) vermutlich klären.
Zeugen hatten den Jugendlichen, der keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, zunächst als verdächtige Person gemeldet. Er soll gegen 13 Uhr in der Gartenstraße versucht haben, geparkte Autos zu öffnen. Kurz darauf wurde bei der Polizei der Diebstahl aus einem Fahrzeug angezeigt. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung nahmen die Polizisten den Beschriebenen gegen 13.15 Uhr in der Einsiedlerstraße fest. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks und einer Tüte stießen die Ordnungshüter, neben der Beute aus dem zuvor angezeigten Diebstahl, auch auf verschiedene andere Gegenstände. Im Rahmen der weiteren Nachforschungen konnten einige dieser Gegenstände mehreren Einbrüchen in Gartenhütten auf dem Gelände eines Obst- und Gartenbauvereins in der Nähe des Festnahmeortes zugeordnet werden. In mehreren Fällen (die genaue Anzahl steht noch nicht abschließend fest) hatte der Tatverdächtige hier Scheiben eingeschlagen oder Türen aufgehebelt, um in die Lauben einzudringen. Dies wurde auch durch die Sicherstellung von Aufbruchswerkzeug bei ihm erhärtet. Der dort entstandene Schaden wird auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Doch nicht nur in Gernsheim, auch in Biebesheim hatte der Festgenommene nach Überzeugung der Ermittler sein Unwesen getrieben. Diebesgut aus zwei Autoaufbrüchen in der Heidelberger Straße und Nibelungenstraße am frühen Mittwochmorgen (11.11.), die bei ihm ebenfalls sichergestellt wurden, erkannten die geschädigten Besitzer als ihr Eigentum wieder.
Ob der 16-Jährige noch für weitere Diebstähle in Frage kommt, müssen die noch andauernden Nachforschungen zeigen. Zeugen, die Verdächtiges bemerkt haben, können sich unter der Rufnummer 06144/9666-0 melden. Der Ertappte wird im Laufe des Tages auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt einem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt.
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