12.11.2015 – 11:31
Dresden (ots) – Am Mittwoch, dem 11.11.2015, kontrollierten Bundespolizisten im internationalen Reisezug EC 379 einen 30-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung der Personalien wurde bekannt, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl, durch die Staatsanwaltschaft Dresden erlassen worden war.
Grund der Verurteilung war das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es handelte sich um einen Vollstreckungshaftbefehl, dies bedeutet, dass der 30-Jährige die Möglichkeit hatte, bei Zahlung der entsprechenden Geldstrafe, den Haftantritt in einer Justizvollzugsanstalt zu umgehen.
Die geforderte Summe konnte der tschechische Staatsangehörige vor Ort nicht entrichten. Ihm wurde die Möglichkeit eingeräumt, seine Mutter zu benachrichtigen. Diese zahlte den kompletten Betrag von 2.063,- EUR bei der Bundespolizei ein, so dass ihr Sohn die Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dresden, als freier Mann verlassen konnte.
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