BPOLI DD: Georgier mit erschlichenem Visum verhaftet

12.11.2015 – 08:23

Dresden (ots) – Ein 31-jähriger georgischer Staatsangehöriger wurde am 11.11.2015 im Nachtzug EN 476, von Budapest über Prag nach Berlin verkehrend, zwischen Bad Schandau und Dresden Hauptbahnhof, durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden, kontrolliert.

Bei der Überprüfung seiner Personalien, stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 31-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Diebstahls besteht. Das Strafmaß betrug 45 Tage Freiheitsstrafe oder alternativ die Zahlung von 450,- EUR. Außerdem bestand gegen die Person ein Suchvermerk der Staatsanwaltschaft Hildesheim, da dort ein weiteres Verfahren wegen Betruges anhängig ist.

Aufgrund der persönlichen kriminellen Vorgeschichte des georgischen Staatsangehörigen und der Tatsache, dass sich dieser mit einem griechischen Visum legitimierte, ohne jemals das Staatsgebiet betreten zu haben, wurde der Sachverhalt genauer geprüft. Im Rahmen der strafprozessualen Bearbeitung räumte der junge Mann ein, das für Einreise und Aufenthalt in Deutschland notwendige Visum, durch unrichtige Angaben erschlichen zu haben. Ziel seiner Reise war immer Deutschland, um hier Asyl zu erhalten.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Gebrauchs eines erschlichenen Visums eröffnet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- EUR bar erhoben. Die Ausländerbehörde Dresden wurde zum Sachverhalt informiert und wird das Visum des Georgiers annullieren oder beschränken. Das Asylbegehren wird durch die zuständige Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Chemnitz, geprüft werden.

Da der Georgier nicht in der Lage war die geforderte Geldstrafe zu entrichten, muss er nun die Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Dresden antreten, was die Arbeit der beteiligten Behörden insgesamt vereinfacht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
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Quelle: news aktuell / dpa