BPOLI LUD: Verfälschter Personalausweis rettet nicht vor Gefängnisaufenthalt

10.11.2015 – 16:08

Görlitz (ots) – Kurz nach Mitternacht fand an der Autobahnanschlussstelle Görlitz die Kontrolle eines polnischen Reisebusses statt. Als sich die Bundespolizeibeamten dabei die Ausweise der Passagiere ansahen, fiel ihnen das Dokument einer polnischen Frau auf. Offensichtlich waren an dem Personalausweis Veränderungen vorgenommen worden, welche die vermeintlich 21-Jährige nicht erklären konnte. In den Diensträumen fanden Spezialisten schließlich heraus, dass Name, Vorname und Geburtsdatum verfälscht worden waren. Dieses Manöver sollte offensichtlich die wahre Identität der Ausweisinhaberin verschleiern. Mit ihren richtigen Personalien fahndete nämlich die Staatsanwaltschaft Hof mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach der 27-Jährigen. Diese war vom Amtsgericht Hof wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Urkundenfälschung wurde die „Enttarnte“ später in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

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Quelle: news aktuell / dpa