POL-MFR: (2134) Mehrere Verletzte nach Auseinandersetzung in Notunterkunft

09.11.2015 – 12:48

Nürnberg (ots) – Nach einer massiven Auseinandersetzung in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nürnberg waren rund ein Dutzend Polizeistreifen erforderlich. Mehrere Verletzte müssen teilweise stationär behandelt werden.

Gegen 00:45 Uhr waren die Streifen von Verantwortlichen des Heimes in die Reutersbrunnenstraße gerufen worden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand soll der Auseinandersetzung offenbar eine Ruhestörung durch eine Gruppe syrischer Jugendlicher vorausgegangen sein, die sich im hinteren Teil des Schlafsaales wohl zu laut unterhielt. In dem Schlafsaal sind derzeit 50 unbegleitete Minderjährige, überwiegend syrischer und afghanischer Herkunft, untergebracht. Nachdem ein Eingreifen des Sicherheitsdienstes nur kurzzeitig für Ruhe sorgte, war es dann offenbar zu einem massiven Angriff einer Gruppe afghanischer und iranischer Jugendlicher gegen die syrischen Jugendlichen gekommen. Dabei setzten die Angreifer Eisenstangen und Besenstiele als Schlagwerkzeuge sowie Kleiderbügel als Stichwerkzeuge ein. Zudem wurde ihnen offenbar noch am Boden liegend in Bauch- und Brustbereich getreten.

Bislang sind 10 verletzte syrische Jugendliche bekannt. Vier davon mussten aufgrund ihrer Verletzungen stationär in umliegende Krankenhäuser aufgenommen werden. Die anderen Verletzten wurden ambulant versorgt. Die Opfer erlitten Brüche, Prellungen und oberflächliche Schnittverletzungen. Ein afghanischer Jugendlicher erlitt Gesichtsprellungen.

Aufgrund der Sprachschwierigkeiten sowie der zahlreichen notwendigen Abklärungen in verschiedenen Krankenhäusern gestalten sich die Ermittlungen nicht ganz so einfach. Bislang konnten sechs afghanische und zwei iranische Jugendliche als Tatverdächtige identifiziert und vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Diese zeigten sich verbal aggressiv. Zu Angriffen gegen Polizeibeamte kam es jedoch nicht. Ebenso standen sie nicht unter Alkoholeinwirkung.

Die weiteren Ermittlungen zur Tathandlung dauern an.

Peter Schnellinger/n

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Quelle: news aktuell / dpa