09.11.2015 – 11:57
Freiburg (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag führte die Verkehrspolizei in Freiburg an wechselnden Örtlichkeiten Alkohol- und Drogenkontrollen durch.
Hierbei wurde ein 41jähriger Mann aus Freiburg festgestellt, der sein Fahrzeug sowohl unter Alkoholeinwirkung als auch unter dem Einfluss von Betäubungsmittel führte. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich auch heraus, dass er derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem hatte er sich das von ihm genutzte Fahrzeug ohne Wissen der Eigentümerin genommen. Eine Blutprobe wurde entnommen. Der Mann muss nun mit einer Strafanzeige gleich wegen drei verschiedener Vergehen rechnen.
Bei vier weiteren Verkehrsteilnehmern wurde eine Alkoholbeeinflussung festgestellt. Während ein 75jähriger Mann aus einer Umlandgemeinde und ein 57jähriger Mann aus Freiburg nun mit einem Bußgeld von 500,- EUR und einer hinzukommenden Gebühr von 25,- EUR sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen müssen, wurden die Führerscheine eines 64jährigen Mannes aus einer Umlandgemeinde und eines 22jährigen Mannes aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis eingezogen. Sie müssen mit einem wesentlich höheren Strafbefehl rechnen. Zudem müssen sie Ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist nochmals erwerben.
Für den auffälligsten Fall sorgte ein 45jähriger Mann aus Freiburg. Bei ihm wurde eine außergewöhnlich starke Alkoholisierung festgestellt. Seinen Führerschein hatte er wegen mehrerer ähnlicher Vortaten bereits verloren. Das hochwertige Fahrzeug, mit dem er unterwegs war, war weder zugelassen, noch versichert. Damit dieser Umstand nicht auffällt, hatte er an dem Fahrzeug bereits entstempelte Kennzeichen so manipuliert und angebracht, dass sie den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung erweckten. Dem Mann wurde erneut eine Blutprobe entnommen. Er wurde nun wegen der Trunkenheitsfahrt, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Urkundenfälschung angezeigt.
Ein 27 Jahre alter Mann, der derzeit keinen festen Wohnsitz hat, wurde mit einem Fahrzeug kontrolliert, welches er sich von einem Bekannten geliehen hatte. Dieses Fahrzeug wurde auch als Wohnung genutzt. Da der Mann keinen Führerschein besitzt, werden nun sowohl er als auch der Halter des Fahrzeugs bei der Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt.
sr/yb
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