09.11.2015 – 01:41
Stralsund (ots) – Viele Angelsportfreunde nutzten die Stunden vor den starken Winden, um nochmal den großen Fischen nachzustellen. Dabei ließen aber ca. 30 von ihnen die verschiedensten wasserschutzrechtlichen Bestimmungen außer acht. Fischen und Ankern im Fahrwasser, fehlende Lichterführung an den Booten und Verstöße hinsichtlich der Verordnung des Angelns im Winterlager/ Stadthafen Stralsund. Dort gab es örtliche, zeitliche und fangtechnisch relevante Beanstandungen, die jeweils mit einem Verwarngeld geahndet wurden. Der Starkwind und der extrem wechselnde Pegelstand verursachten dagegen eher lokale Einschränkungen als wirkliche Schäden.
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Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund
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