08.11.2015 – 10:57
Goslar (ots) – Verkehrsunfall mit Trunkenheit
Am 07.11.15, um 20.55 Uhr, ereignete sich im Bad Harzburger Ortsteil Bettingerode ein Verkehrsunfall mit Trunkenheit. Ein 35jähriger Harzburger war mit seinem PKW aus Richtung Harlingerode in Richtung Bettingerode unterwegs. Kurz vor dem Ortseingang Bettingerode kam er infolge Trunkenheit in der dortigen Linkskurve von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Baum. Hierbei wurde er leicht verletzt. Eine Mitfahrt im herbeigerufenen Rettungswagen lehnte er jedoch ab. An seinem PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Der Baum wurde ebenfalls beschädigt. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 11.000,– Euro. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Vom Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 08.11.15, um 03.45 Uhr, wurde ein auswärtiger PKW aus Steinfurt in Bad Harzburg, Badestr., einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Fahrzeugführerin, eine 18jährige Bad Harzburgerin, war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Der Beifahrer, ihr Freund und verantwortlicher für das Fahrzeug, hatte die Fahrt geduldet. Dieser versuchte immer wieder Einfluss auf die Angaben seiner Freundin zu nehmen, weshalb er dann auch räumlich von ihr getrennt wurde. Zudem stand er deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und der Fahrzeugschlüssel vorübergehend zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.
Hilflose Person/Vortäuschen einer Straftat
Am 07.11.15, um 12.00 Uhr, wurde der Polizei Bad Harzburg ein Verkehrsunfall mit verletztem Fußgänger im Bereich Herbrink/An der Rennbahn gemeldet. Die angeblich verletzte Person hatte Passanten gegenüber angegeben von einem unbekannten Fahrzeugführer überfahren worden zu sein. Der Rettungsdienst erschien ebenfalls vor Ort. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte festgestellt werden, dass ein Verkehrsunfall nicht stattgefunden hat. Vielmehr handelte es sich bei der „verletzten“ Person um einen amtsbekannten, alkoholkranken 66jährigen Harzburger, der mit ähnlichen Geschichten schon mehrfach aufgefallen war. In diesem Fall war er wieder einmal lediglich volltrunken und wurde aufgrund der daraus resultierenden Hilflosigkeit mit dem Rettungsdienst dem Krankenhaus Goslar zugeführt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet.
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