06.11.2015 – 12:35
Darmstadt (ots) – Eine Polizeistreife wurde am Donnerstagnachmittag (5.11.2015) in den Rhönring gerufen, nachdem dort ein angeblicher Mitarbeiter eines Telefon-, Internet- und Kabelfernsehunternehmens in einem Mehrfamilienhaus erschienen war und angegeben hatte, die Box für den TV-Empfang prüfen zu müssen. Im Haus gäbe es eine Störung. Die Überprüfung des Mannes und eine Nachfrage bei der Firma ergaben jedoch, dass dies nicht zutreffend ist. Die Polizeibeamten trafen nicht nur auf den 20-Jährigen, sondern auch auf zwei weitere Männer. Alle trugen Vertragsunterlagen verschiedener Telefonanbieter bei sich. Ziel war mutmaßlich das Werben neuer Kunden. Eine Straftat war zum Kontrollzeitpunkt nicht gegeben. Die Polizei stellte jedoch die Personalien der Werber fest. Die Polizei rät zur Vorsicht bei Geschäften an der Haustür. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Immer auf Datum und Unterschriften achten. Eine Unterschrift ist keine „reine Formsache“. Eine Belehrung über ein Widerrufsrecht muss immer gesondert unterschreiben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet das Widerrufsrecht. Niemals auf mündliche Absprachen verlassen.
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