BPOLI BHL: Verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

06.11.2015 – 13:13

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Bad Schandau / Pirna (ots) – Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel haben am 5. November 2015 mal wieder den richtigen „Riecher“ gehabt.

Gegen 14:30 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Bad Schandau zwei deutsche Staatsangehörige (24, 31) und wurden dabei fündig. Bei der polizeilichen Kontrolle der Personen endeckten die Beamten insgesamt 303 Stück in Deutschland verbotener Feuerwerkskörper.

Bei den aufgefundenen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik der „Kategorie 3“, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf. Zudem verfügten alle Feuerwerkskörper nicht über die in Deutschland erforderliche BAM- und CE-Kennzeichnung.

Am Fahrrad des Jüngeren stellten die Beamten zudem ein Elektroschockgerät fest, welches als Fahrradlampe getarnt war. Nach dem deutschen Waffengesetz sind getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe o.ä.) verkleidet sind, verboten.

Die Beamten stellten die Feuerwerkskörper und das Elektroschockgerät daraufhin sicher. Die beiden Männer müssen sich jetzt wegen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz verantworten.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa