04.11.2015 – 12:45
Mühltal (ots) – Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Nach einem Banküberfall Mitte August 2014 in der Ludwigstraße wenden sich Staatsanwaltschaft und Polizei mit Bildern des Täters aus der Überwachungskamera an die Öffentlichkeit und hoffen auf neue Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung des Täters führen.
Der bislang unbekannte Täter hatte am 16. August 2014 gegen kurz vor 12 Uhr die Bank betreten und unter Vorhalt einer Waffe Geld gefordert. Nach der Tat flüchtete er mit mehreren tausend Euro zu Fuß. Trotz einer sofortigen Fahndung nach dem Mann, verlor sich seine Spur (wir haben berichtet). Das Kommissariat 10 der Kriminalpolizei ist seit dieser Zeit mit den Ermittlungen betraut.
Im Zuge des Verfahrens konnte auch eine Person ermittelt werden, deren Aussehen den Bildern aus der Überwachungskamera glich. Der Tatverdacht gegen den Mann konnte im Zuge der weiteren Ermittlungen allerdings nicht aufrechterhalten werden.
Da der Täter zur Tatzeit unmaskiert war, hoffen Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Veröffentlichung der Bilder aus der Überwachungskamera der Bank jetzt auf neue Hinweise, die zu einer Überführung des Täters führen.
Der Täter ist zwischen 40 und 50 Jahre alt, circa 1,75 Meter groß und stämmig. Er hatte ein rundes Gesicht und wirkte sehr gepflegt. Er soll zudem auffällig nach Rasierwasser oder Alkohol gerochen haben. Zur Tatzeit war der Mann mit einem blauen Jackett, blauen Jeans und dunklen Lederschuhen bekleidet. Auffällig war eine Brille mit orangefarbenen Bügeln. Während der Tatausführung wirkte der Mann ruhig und besonnen. Er sprach mit osteuropäischem Akzent.
Aufgrund der Ermittlungen steht fest, dass der Täter bereits am 15. August 2014, also einen Tag vor der Tat, gegen 08.00 Uhr und 11.00 Uhr, in der Bank war.
Für Zeugen, die Hinweise zu dem Täter geben können, hat die Polizei unter der Rufnummer 06151 / 969-4848 ein Hinweistelefon geschaltet.
Hinweise an die Medienvertreter: Bilder des Täters finden Sie mit der Bitte um Veröffentlichung zum Download in unserer digitalen Pressemappe unter http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/4969. Ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung des Amtsgerichts Darmstadt liegt hier vor.
Unsere Bezugsmeldung: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/2832218
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