Erste Straßenglätte fordert Tribut

Erste Straßenglätte fordert Tribut

TREBGAST/RUGENDORF, LKR. KULMBACH. Zwei leicht verletzte Personen und zwei total beschädigte Fahrzeuge sind die Bilanz der ersten diesjährigen Straßenglätte im Bereich der Polizeiinspektion Stadtsteinach.

Foto: Polizei

Zunächst wurde die rutschige Fahrbahn am Dienstagabend, gegen 23 Uhr, einem 29-jährigen Fordfahrer aus dem Landkreis Kulmbach zum Verhängnis. Auf der Staatsstraße von Trebgast in Richtung Ködnitz kam er am Ortseingang Waizendorf nach rechts von der Fahrbahn ab, wo sich sein Wagen im angrenzenden Straßengraben überschlug und auf dem Dach liegen blieb. Mit Hilfe einer zufällig anwesenden Polizeistreife aus Stadtsteinach konnte sich der junge Mann nahezu unversehrt aus seinem Fahrzeugwrack befreien. Während er sich mit leichten Verletzungen in ärztliche Behandlung begibt, hat sein Auto nur noch Schrottwert.

In den frühen Mittwochmorgenstunden, gegen 5.30 Uhr, löste die gleiche Unfallursache einen weiteren Einsatz für Polizei und mehrere Feuerwehren aus. Im Gemeindebereich Rugendorf kam eine 19-jährige Frau aus dem westlichen Kulmbacher Landkreis auf einer Ortsverbindungsstraße zwischen Rugendorf und Eisenwind nach links von der Fahrbahn ab und prallte mit ihrem VW frontal gegen einen Baum. Die junge Frau konnte noch mit leichten Verletzungen aus ihrem Fahrzeugwrack steigen, bevor dieses Feuer fing und an Ort und Stelle vollständig ausbrannte. Der hinzugerufene Rettungsdienst brachte die Fahrerin in ein umliegendes Krankenhaus, während rund 50 Kameraden der Feuerwehren Losau, Fischbach, Rugendorf und Marktrodach die Flammen bekämpften.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zu besonderer Vorsicht bei den nun einsetzenden winterlichen Straßenverhältnissen. Neben den zum Teil beträchtlichen Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Fahrer, die ihre Geschwindigkeit nicht an die Fahrbahnverhältnisse anpassen und deshalb einen Unfall verursachen, mit einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister sind hier im Regelfall die Folgen.



Quelle: Bayerische Polizei