03.11.2015 – 14:11
Heidelberg (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am 02.11.2015 durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Er steht im dringenden Tatverdacht, eine Wohnung in Heidelberg unrechtmäßig betreten und auf der Flucht gewalttätig gegen die Wohnungsinhaberin vorgegangen zu sein, um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben.
Am Morgen des 01.11.2015 soll der 30-Jährige zusammen mit einem unbekannten Komplizen die unverschlossene Erdgeschosswohnung der Geschädigten betreten und hier nach Wertgegenständen gesucht haben. Nachdem sie Diebesgut, insbesondere Elektronikartikel, im Wert von ca. 1.800,- EUR an sich genommen hätten, seien sie von der Wohnungsinhaberin überrascht worden, die zuvor von den Geräuschen der beiden Täter aufgewacht war. Die beiden Männer versuchten zu flüchten, wobei die Frau einem der beiden den Weg versperrte. Um zu entkommen, soll der 30-Jährige die Geschädigte zur Seite gestoßen haben.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der 30-jährige Tatverdächtige in der Nähe der Wohnung festgenommen werden. Sein Komplize entkam.
Am 02.11.2015 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen den 30-Jährigen Haftbefehl erließ.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, auch hinsichtlich des zweiten Täters, dauern an.
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