Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Polizeipräsidiums Niederbayern (ZAVB)

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Polizeipräsidiums Niederbayern (ZAVB)

NIEDERBAYERN. Die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (ZAVB) gelten für alle Liefer- und Leistungsaufträge des Polizeipräsidiums Niederbayern, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.

ZAVB  
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Quelle: Bayerische Polizei