02.11.2015 – 14:02
Bremen (ots) –
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Als Beamte der Wasserschutzpolizei am Freitag ein in Bremerhaven liegendes niederländisches Binnenschiff kontrollierten, stellten sie fest, dass für das Befahren der Unterweser keine Erlaubnis vorlag.
Der 33 Jahre alte Schiffsführer befuhr mit seinem 70 Meter langen Binnenschiff u. a. die Weser vor Bremerhaven. Dieser Bereich gehört zur sogenannten Zone 2 und erfordert eine zusätzliche Genehmigung.
Zudem konnte der Schiffsführer den Beamten der Polizei Bremen keinen Kompass und keine aktuellen Seekarten an Bord vorzeigen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde wurde gegen den niederländischen Schiffsführer eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 278,50 Euro eingezogen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Das Binnenschiff darf Bremerhaven erst verlassen, wenn alle Mängel behoben sind.
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