01.11.2015 – 17:01
Einbeck (ots) – Die Geschädigte wird, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, durch einen Anrufer, angeblich aus der Türkei, aufgefordert 500,- Euro auf ein Konto zu überweisen. Dieser Aufforderung kommt sie nicht nach, sondern wendet sich stattdessen an die Polizei. Zu einem Vermögensschaden ist es nicht gekommen. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. urb
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