BPOLI EBB: Verbotene Pyrotechnik sichergestellt, die Bundespolizei warnt vor den Gefahren

29.10.2015 – 11:35

Zittau (ots) – Am 29.10.2014 gegen 07:05 Uhr kontrollierte eine Streife der gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz auf der Friedensstraße in Zittau einen 26-jährigen deutschen Staatsbürger. Im Rahmen der Kontrolle wurden Knallkörpern aus der Tschechischen Republik festgestellt. Die aufgefunden Feuerwerkskörper waren ohne erforderliche BAM bzw. CE Kennzeichnung, somit bestand der Verdacht einer Straftat gegen das Sprengstoffgesetz. Die Knallkörper wurden sichergestellt.

Die Bundespolizei weißt im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel nochmals daraufhin, dass die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik eine strafbare, teure und gefährliche Angelegenheit sein kann. Hierbei geht es um Pyrotechnik, die nicht über das europäische Prüfkennzeichen CE oder das noch bis 2017 gültige nationale Zulassungszeichen des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügt. Diese nichtzugelassene Pyrotechnik, entspricht nicht den europäischen / deutschen Qualitätsnormen. Dies spiegelt sich in einer schlechteren Verarbeitungsqualität mit unberechenbaren Toleranzen in Bezug auf die Funktionsweise der vorhandenen Zündmechanismen, einer anderen Materialzusammensetzung, verbunden mit einer erhöhten „Sprengkraft“ und fehlender oder nicht verständlicher Sicherheitshinweise sowie ungewollter Selbstentzündung wieder. Durch die Präventionsbeauftragten der Bundespolizeiinspektion Ebersbach werden in Kürze entsprechende Flyer, bei den grenznahen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und dem Landratsamt Zittau, hinterlegt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa