28.10.2015 – 11:58
Waldeck (ots) – In den Morgenstunden des 28.10. wurde die Schiffsführung eines einlaufenden Fährschiffes auf Höhe der Molenköpfe in Warnemünde durch ein grünes Licht eines Laserpointers massiv in der sicheren Führung des Schiffes behindert. Wie Besatzungsmitglieder den unverzüglich informierten Beamten der Wasserschutzpolizei nach dem Einlaufen mitteilten, wurde der Laser zielgerichtet von einem Warnemünder Hotelzimmer aus auf das Schiff gerichtet. Unverzügliche Ermittlungen der Kollegen der WSPI Rostock, führten zu einem 60jährigen Tatverdächtigen. Bei der Durchsuchung des Hotelzimmers wurde ein Laserpointer festgestellt. Da es sich hierbei um kein sog. „Kavaliersdelikt“ handelt, sondern bzgl. eines Verstoßes gegen § 315 StGB „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ dauern die Ermittlungen an.
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