POL-TUT: Warnhinweis der Polizei und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

27.10.2015 – 06:43

Region (ots) – Polizeipräsidium Tuttlingen und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnen vor Kaffeefahrten zum „Oktoberfest“! Nominierung für Geldgewinn, Induktionskochfeld „gratis“ für die Besucherin, Tablet-PC „gratis“ für jeden Herrn – mit diesen Angeboten werden aktuell wieder Kaffeefahrten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen angeboten.

Bei einer Informationsveranstaltung der Polizei in Donaueschingen übergaben Besucher dem Referenten aktuelle Einladungen zur Teilnahme an einem Oktoberfest, verziert mit dem Angebot mannigfacher Gratispräsente. Aufgrund der Aufmachung des Einladungsschreibens, den oben genannten Gewinn- bzw. Geschenkversprechen sowie der Postfachadresse des Anbieters geben die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Tuttlingen folgende Hinweise an die Bevölkerung: Kaffeefahrten sollen in erster Linie die Kasse des Verkäufers zum Klingeln bringen. Dabei gilt: je günstiger die Reise, desto spärlicher die touristischen Attraktionen; lassen Sie im Zweifel die Finger davon! Wer trotzdem mitfahren will, sollte folgendes beachten: Keiner kann Sie zwingen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Sie können in der Zeit genauso gut etwas anderes unternehmen. Die auf der Werbeveranstaltung angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig. Fallen Sie nicht auf die unzähligen Versprechungen der Verkäufer herein, Wundermittel gibt es nicht! Vorsicht ist auch bei „Sonderangeboten“ und „Spezialrabatten“ angebracht. Selbst die so angepriesenen Waren sind häufig noch teurer als vergleichbare Produkte zu regulären Preisen. Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder nicht verstanden haben! Lassen Sie sich keinesfalls durch Drohungen einschüchtern! Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie die Vertragsdurchschrift! Der Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein. Ein Postfach reicht für eine spätere Reklamation nicht aus. Zahlen Sie nichts an! Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück. Bei der Eingabe des Anbieters im Internet findet man oft hilfreiche Informationen über die Seriosität des Veranstalters! Weitere Hinweise geben die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. unter dem Link http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/Kaffeefahrten-Viele-falsche-Versprechungen. Auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vor Ort halten Informationen für sie bereit. Rufen sie einfach an (Tel. 07441 536 365, 07433 264 131, 0741 477 301, 07461 941 153, 07721 601 314).

Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa