POL-MFR: (2055) Sonderkontrollen der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht sowie der verbotswidrigen Handynutzung während der Fahrt im Oktober 2015 – Bilanz der Polizei

27.10.2015 – 15:40

Mittelfranken (ots) – Wie angekündigt (Meldung 1882 vom 04.10.2015) kontrollierten die mittelfränkischen Polizeidienststellen vom 05. bis 23. Oktober verstärkt die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht sowie das verbotswidrige Nutzen eines Mobiltelefons am Steuer.

Insgesamt mussten 1035 Fahrzeuginsassen (923 Fahrer und 112 Mitfahrer) beanstandet werden, weil sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten. In 43 Fällen wurden Lenker und Lenkerinnen verwarnt oder angezeigt, weil mitfahrende Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert waren. 490 Fahrzeugführer/-innen (darunter 13 Radfahrer) wurden wegen verbotswidrigen Telefonierens zur Anzeige gebracht. Exakte Beanstandungsquoten konnten bei den Kontrollen nicht ermittelt werden, da in vielen Fällen Fahrzeugführer/-innen nur angehalten wurden, wenn vorher ein Verstoß festgestellt worden war.

Obwohl der Sicherheitsgewinn durch das Anlegen des Gurtes und die Gefährlichkeit der Handynutzung während der Fahrt allen Verkehrsteilnehmern hinreichend bekannt sein müsste, zeigen diese Zahlen, dass sich viele Kraftfahrer/-innen über diese Vorschriften hinwegsetzen.

Insofern werden die mittelfränkischen Polizeidienststellen auch in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf das Einhalten dieser Vorschriften richten.

Bei schweren Verkehrsunfällen mit teilweise tödlichen Verletzungen zeigt sich immer wieder, dass Personen zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angegurtet waren.

Robert Sandmann/n

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Quelle: news aktuell / dpa