27.10.2015 – 13:35
Dresden (ots) – Am Montag, dem 26.10.2015 gegen 19:00 Uhr, wurden im internationalen Reisezug EC 170, von Prag nach Dresden verkehrend, zwei weibliche ungarische Staatsangehörige kontrolliert. Bei der Überprüfung der zwei Frauen (35 und 37 Jahre alt), ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen beide ein Haftbefehl vom Amtsgericht Stuttgart vorlag. Der Grund für die erlassenen Haftbefehle war die Ausübung der verbotenen Prostitution.
Die Vollstreckungshaftbefehle ließen bei Zahlung von 3.600,00 EUR bzw. 1.350,00 EUR Geldstrafe, die Möglichkeit zu, einen Haftantritt zu vermeiden. Aber die beiden Frauen waren nicht in der Lage die geforderte Summe zu begleichen.
Die beiden Ungarinnen wurden deshalb zur Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht, wo sie jetzt eine 240-tägige bzw. 45-tägige Haftstrafe zu verbüßen haben.
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