POL-DEL: Sonderdienst des PK Nordenham auf den Bundesstraßen 212 und 437 vom 12.10.2015 bis zum 25.10.2015 ; hier Gesamtstatistik, sowie 21-jähriger Fahrzeugführer mit 210 km/h auf Bundesstraße 212.

26.10.2015 – 17:35

Delmenhorst (ots) – Im Zeitraum vom 12.10.2015 bis zum 25.10.2015 wurden durch Beamte des Polizeikommissariates Nordenham, der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch und der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Cuxhaven verstärkt Schwerpunktkontrollen im Bereich der Bundesstraßen 212 und 437 durchgeführt.

Es wurden in dieser Zeit insgesamt 365 Verstöße festgestellt, davon 280 auf der B 212 und 85 auf der B 437. Im Verwarngeldbereich wurden insgesamt 128 Verstöße geahndet, im Bußgeldbereich haben die Beamten insgesamt 227 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Hier waren 165 Anzeigen im Geschwindigkeitssektor zu verzeichnen, davon sind 18 mit einem Fahrverbot bewährt. Des Weiteren wurden zehn Strafanzeigen gefertigt, z.B. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder dem Führen eines Kraftfahrzeuges mit falschen Kennzeichen, das als Urkundenfälschung bewertet wird.

Der unrühmliche Spitzenreiter war den Beamten des PK Nordenham am letzten Tag der Kontrollen, dem 25.10.15, gegen 11:50 Uhr auf der Bundesstraße 212 aufgefallen. Ein 21-jähriger Pkw-Führer aus Brake wurde während einer Geschwindigkeitsmessung in Höhe der Anschlussstelle Rodenkirchen mit 156 km/h vor Toleranzabzug gemessen. Dabei überholte er zudem einen anderen Fahrzeugführer im Überholverbot über die dortige Sperrfläche. Beim anschließenden Versuch der Beamten den entsprechenden Pkw anzuhalten, beschleunigte der 21-Jährige seinen Leihwagen auf über 210 km/h ( bei zulässigen 100 km/h ) zwischen der AS Sürwürden und der AS Golzwarden, bis er das Blaulicht des ihm folgenden zivilen Streifenwagen bemerkte und sein Tempo deutlich verringerte, so dass er an der AS Golzwarden kontrolliert werden konnte. In der Summe aller Verstöße, die nach Ansicht der Beamten als Tatmehrheit zu werten sind, erwarten ihn Bußgelder in Höhe von mind. 730 Euro, fünf Punkten und drei Monaten Fahrverbot. Wenn der zuständige Landkreis Wesermarsch die Taten mit Vorsatz auslegt, können sich die Bußgelder noch entsprechend erhöhen.

Alleine an diesem Sonntag, dem 25.10.15, mussten die eingesetzten Beamten 20 Geschwindigkeitsanzeigen fertigen, von denen acht mit einem Fahrverbot bewehrt sind.

Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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Quelle: news aktuell / dpa