25.10.2015 – 11:20
Ulm (ots) – Sie vielfältig wie das Leben, so vielfältig sind die Einsätze der Polizei. Am Samstagmittag wurde eine Streife zu einem Friseur in der Weststadt gerufen. Hier war sich die Mitarbeiterin und eine Kundin uneins über den zu zahlenden Betrag. Die Kundin war mit dem Ergebnis der Haarfärbung nicht einverstanden und verweigerte deshalb die Zahlung. Sie hatte allerdings die Chemikalie selber besorgt und mitgebracht. Die Polizei konnte zwischen den Frauen vermitteln, so dass vor Ort eine Einigung erzielt wurde. In solchen Fällen, in denen keine Straftat vorliegt, hat die Polizei zumindest die Namen und Adressen der Beteilgten zu erheben, so dass jeder seine Ansprüche dem anderen gegenüber geltend machen kann. Notfalls unter Zurhilfenahme eines Rechtsanwalts auf dem zivilrechtlichen Weg.
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