POL-TUT: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Tuttlingen vom 23.10.2015, Schutz vor Garagenaufbrüchen – Klarstellung zur bisherigen Berichterstattung

23.10.2015 – 15:13

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) – In einer Pressemitteilung vom September berichteten wir vor dem Hintergrund einer Sensibilisierung und Warnung der Bürgerinnen und Bürger über vermehrte Garageneinbrüche im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Tuttlingen, vorwiegend im Landkreis Rottweil.

Da in einigen Fällen an der Garage beziehungsweise den Garagentoren keine Aufbruchspuren vorhanden waren, wiesen wir darauf hin, dass Manipulationen an der Steuerung der automatisch zu öffnenden Garagentore nicht völlig ausgeschlossen werden konnte. Wir möchten aber betonen, dass in keinem der Fälle ein konkreter Verdacht auf eine derartige Begehungsweise (Modus Operandi) oder der Nachweis zu einem überwundenen Funksystem besteht. Nach wie vor erfordert ein derartiges Vorgehen, neben einem großen Wissenstand, auch einen hohen technischen Aufwand und ein entsprechendes Equipment.

Bei der Berichterstattung ließen wir uns alleine von dem Präventionsgedanken leiten – verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines derartigen Modus Operandi. Keinesfalls lag es in unserer Absicht, bestimmten Herstellern bzw. Fabrikaten Sicherheitsmängel zu attestieren. Dies liegt außerhalb unserer Kompetenzen.

Die Polizei rät jedoch vorsorglich allen Besitzern von elektronisch zu bedienenden Garagentoren ihre Antriebe/Steuerungen zu überprüfen und sie gegebenenfalls durch modernere Steuerungen austauschen zu lassen. Die verschiedenen Hersteller bieten hierzu sicher eine Beratung und aktuelle Techniken mit neuen Verschlüsselungsverfahren an, welche sicherer sind, als gegebenenfalls nicht kodierte Systeme.

Sollten es durch unsere bisherige Berichterstattung (vom 16. September 2015) bei den Nutzern zu Missverständnissen gekommen sein, bedauern wir dies.

Der beste Einbruchschutz ist seit jeher Türen und Fenster geschlossen beziehungsweise verschlossen zu halten und auch in einer Garage abgestellte Fahrzeuge abzuschließen. Darüber hinaus haben Wertsachen weder im Auto noch in der Garage etwas zu suchen.

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa