23.10.2015 – 08:29
Offenburg (ots) – Rastatt – Unfallflucht bei Einkaufszentrum/Zeugen gesucht
Am Donnerstagnachmittag zeigte ein Daimler-Benz Fahrer beim Polizeirevier an, dass bereits am Dienstag zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr sein Fahrzeug auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Rauentaler Straße angefahren worden war. Der bisher unbekannte Verursacher hatte einen Schaden von zirka 2.500 Euro hinterlassen und hatte sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Hinweise nimmt das Polizeirevier Rastatt unter der Rufnummer 07222/761-0 entgegen.
Rastatt – Verursacherin rasch ermittelt
Beim Rangieren aus einer Parklücke streifte am Donnerstag gegen 09.15 Uhr eine 23-jährige Opel-Lenkerin in der Straße “ Im Steingerüst“ einen daneben geparkten Pkw und richtete so einen Schaden von zirka 500 Euro an. Anschließend entfernte sich die junge Fahrerin unerlaubt von der Unfallstelle. Der Vorfall war jedoch beobachtet und die Polizei verständigt worden. In der Folge konnte die Verursacherin ermittelt und Strafanzeige erstattet werden.
Bietigheim – Rangierunfall
Auf dem Areal einer Firma in der Straße „Im Sonnenschein“ übersah in der Nacht zum Freitag gegen 00.15 Uhr ein 53-jähriger Lkw-Fahrer beim Rangieren an einer Laderampe einen dort stehenden Sattelzug, touchiert diesen und verursachte so einen Sachschaden von rund 12.000 Euro.
Gaggenau – Abfälle vermutlich unerlaubt verbrannt
Am Donnerstagabend gegen 19.50 Uhr wurde ein Brand auf einem Ackergelände im Bereich „Oberer Heilweg“ gemeldet. Feuerwehr (drei Mann, ein Fahrzeug) und Polizei fuhren die genannte Örtlichkeit an. Dort wurde festgestellt, dass auf einem Areal für den Verkauf von Holzbrennstoffen in größerem Ausmaß ohne Beaufsichtigung Holzabfälle verbrannt wurden. Die Wehrkräfte löschten das Feuer ab. Ob das Verbrennen der Abfälle bei der Ortspolizeibehörde angezeigt und genehmigt war muss noch geklärt werden.
Gaggenau – Unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein
In der Nacht zum Freitag stoppte eine Polizeistreife gegen 22.15 Uhr in der Untergasse einen Pkw VW und überprüfte dessen 19-jährigen Fahrer. Es stellte sich heraus, dass der junge Fahrer keine Fahrerlaubnis besaß und deshalb auch keinen Führerschein vorweisen konnte. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für einen akuten Drogeneinfluss, was ein positiv verlaufender Test anschließend bestätigte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Anzeige wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde gegen die Fahrzeughalterin erstattet, da sie die Fahrt des 19-Jährigen mit dem Pkw zuließ.
/ke
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